Perserkaetzchen - Deckvertrag
 

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Wie schon erwähnt steht Wisky als Deckkater zur Verfügung. Hier einige Eckdaten über ihn:
Er ist ein stattlicher Kater von 5,7Kg der schon seit Jahren mehrfach erfolgreich Erfahrungen mit Damen machen konnte und auch schon Papa gesunder Babies ist.
Wisky ist ein Wohnungskater. Er hat grüne Augen. Papiere besitzt er nicht. Er deckt alle Rassen, Hauskatzen und Mischlinge und markiert nicht. Diese Eigenschaft hat er bereits in einigen Würfen weitergegeben. Vom Wesen her ist er sehr sensibel und feinfühlig was erstens der Perserdame gut tut und sich ebenfalls bereits vererbt hat. Ich biete ihrer Katze hier ausreichend Platz, und einen Kratzbaum, Rückzugsmöglichkeiten in einem separaten Raum und alles was ihr Herz begehrt. Sollten Sie Schwierigkeiten haben haben Ihre Katze zu bringen, so bin ich gern bereit diese gegen Erstattung der Fahrtkosten und einer Aufwandsentschädigung von 6,00€ pro Fahrtstunde innerhalb von Deutschland abzuholen. In diesem Fall bestehe ich jedoch auf den unterzeichneten Deckvertrag vorab als Scan per Mail.

Alles weitere können sie bei mir erfragen. Ich freue mich auf ihre Anfragen.
Auch hier gilt: Über einige Dinge kann man reden über andere nicht.

Deckvertrag

 

zwischen

 

Deckkaterbesitzer:

                               0163 - 7449006

Katzenbesitzer:

 

1. Vertragsgegenstand

Der Katzenbesitzer bringt seine Katze......…………......zum Zwecke einer Belegung durch den Kater Wisky in die Wohnung des Katerbesitzers. Die Katze soll dort in der Zeit vom ……………………. bis……………… gedeckt werden.

 

2. Decktaxe

Die Decktaxe beträgt ……… Euro. Der vereinbarte Preis wird fällig bei Abholung der Katze.

Kommt der Katzenbesitzer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Deckkaterbesitzer berechtigt für jeden Tag des weiteren Ausfalls....5....Euro zuzüglich der Verpflegung für die Katze, die durch Quittung zu belegen ist zu berechnen und die Herausgabe der Katze zu verweigern.

 

3. Pflichten des Katerbesitzers

 

Der Katerbesitzer ist verpflichtet, die Katze während des Aufenthalts in seiner Wohnung ordnungsgemäß zu versorgen und zu betreuen.

 

4. Regelung für Nichteintritt des gewünschten Erfolgs

 

Falls die Deckung nicht zum Erfolg führt, so ist dies dem Deckkaterbesitzer innerhalb einer Frist von 10 Wochen mitzuteilen. In diesem Fall hat der Katzenbesitzer das Recht auf 2 kostenfreie Nachdeckungen derselben oder einer anderen Katze bei dem o.g. Kater. Das Recht zur Nachdeckung erlischt bei Nichtinanspruchnahme innerhalb eines Jahres. Wird die Nachdeckung auf Wunsch des Katzenbesitzers nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder eine Teilrückzahlung der Decktaxe. Sollten beide Nachdeckungen ebenfalls nicht zum Erfolg führen, so erhält der Katzenbesitzer die Hälfte der Deckgebühr zurück.

 

Besteht das Ergebnis der Deckung aus nur einem Jungtier, hat der Katzenbesitzer das Recht auf eine Nachdeckung, wenn er dem Deckkaterbesitzer sein Interesse an einer Nachdeckung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der ersten Belegung der Katze mitteilt. Das Recht zur Nachdeckung erlischt nach Ablauf eines Jahres. Auch hier besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Decktaxe wenn die Nachdeckung auf Wunsch des Katzenbesitzers nicht in Anspruch genommen wird. Sollte die Nachdeckung nicht zum Erfolg führen, so hat der Katzenbesitzer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Decktaxe.

 

Pflichten des Katzenbesitzers nach der Geburt

 

5. Der Katzenbesitzer informiert den Deckkaterbesitzer binnen 10 Wochen nach der Geburt unaufgefordert über die Geburt und den Umfang des Wurfes und verpflichtet sich dem Deckkaterbesitzer mindestens ein Foto des Wurfs per Mail oder Post zukommen zu lassen (sofern sich die Kitten fotografieren lassen). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Deckkaterbesitzer berechtigt eine Mahngebühr von 70,00€ zu erheben. Diese Gebühr erhöht sich um 70,00€ also insgesamt 140,00€ wenn eine zweite Mahnung ausgesprochen werden muss. Sollte es zu einer dritten Mahnung kommen ist dem Deckkaterbesitzer vom Katzenbesitzer eine Vertragsstrafe von 200,00€ zu zahlen. Wird auf die 3. Mahnung nicht reagiert, so ist der Deckkaterbesitzer berechtigt die Vertragsstrafe und ausgelegte Spesen wie Porto, Gebühr für Einschreiben, Anwalts- und Gerichtskosten etc. einzuklagen.

 

6. Der Deckkaterbesitzer hat das Recht seinen Besuch anzukündigen und die Katzen nach der vierten Woche zu besuchen sofern sie die Wurfkiste verlassen haben. Sollten sie dies nach der vierten Woche noch nicht getan haben, so ist der Besuch aufzuschieben und dem Deckkaterbesitzer ist Bescheid zu geben wann dies geschehen ist und wann der Besuch stattfinden kann.

 

7. Besondere Vereinbarungen, individuelle Absprachen

..............................................................................................................................................................................................................................................................................Ort, Datum: Ottendorf - Okrilla den,

Unterschriften:                     Deckkaterbesitzer                                 Katzenbesitzer

 

 



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